Gemäß gültiger Satzung, Artikel 7, Abs. 1 Satz 2: Der
geschäftsführende Vorstand wird von der Mitglieder-versammlung
für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er führt auch nach
Ablauf der Wahlzeit die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen
geschäftsführenden Vorstandes.