Ehrenamtliche Richter in Europa
Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung gehört zur europäischen Rechtskultur. Von der Strafprozessreform Kaiser Karls d. Großen im 9. Jhdt. über die Magna Charta Libertatum 1215 in England, der Einrichtung des ersten Kaufmannsgerichts in Nürnberg vor gut 500 Jahren, zieht sich der Gedanke, dass die von der Rechtsprechung Betroffenen und die Auffassung der Bevölkerung von Recht und Gerechtigkeit an Verfahren und Urteil teilhaben sollen. Das Geschworenengericht war ein Symbol der bürgerlichen Emanzipation in der Französischen Revolution und den März-Revolutionen in Wien und Berlin 1848/49. In Finnland geht der Einsatz von Laien als Richter auf ein schwedisches Gesetz aus der Zeit unter dem dänisch-schwedisch-norwegischen König Christoph von Bayern aus dem Jahre 1442 zurück.
In der modernen Zeit geht unter dem Diktat der leeren Kassen der Staatshaushalte und mit der Behauptung, das Recht werde für die Nicht-Juristen zunehmend komplizierter, immer mehr von dieser Beteiligung verloren. Ob in den Handelsgerichten in Österreich, den Verwaltungsgerichten in Deutschland oder den Friedensgerichten in Spanien - überall wird eine angeblich notwendige Entlastung der Justiz mit der Notwendigkeit eines Abbaues des ehrenamtlichen Elementes in der Rechtsprechung begründet.
Um sich diesem Trend entgegen zu stellen, vielmehr auch in den europäischen Gerichten das Element der Beteiligung von Richtern, die nicht beruflich in die Justiz eingebunden sind, haben die Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Kontakt aufgenommen, um eine gemeinsame Strategie zu vereinbaren.
2009 fand das erste Treffen in Helsinki statt. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite www.layjudgeforum.eu dokumentiert. Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat 2010 zu einem Symposion nach Berlin eingeladen. Dort wurde vereinbart, eine "Europäische Charta der ehrenamtlichen Richter" zu erarbeiten. Die Ergebnisse lesen sie auf dieser Seite unter "Layjaudgeforum 2010. Der Dialog wird im Juli 2011 in London fortgesetzt, wenn die englische Vereinigung der ehrenamtlichen Magistrates das 650-jährige Bestehen dieser Beteiligungsform an der Rechtsprechung feiert. 2012 soll in einer Stadt des europäischen Rechts (Brüssel, Straßburg oder Den Haag) die Charta verabschiedet werden.
Über die Arbeit der Vereinigungen in den anderen europäischen Staaten können Sie sich über die Link-Liste auf dieser Seite informieren.