Wie werde ich ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter?
Wie werde ich Schöffin bzw. Schöffe?
Als Schöffen bezeichnet man die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Alle 5 Jahre finden zeitgleich in Deutschland die Schöffenwahlen statt. Jeder interessierte Bürger kann sich selbst bei seiner Gemeindeverwaltung bewerben. In Berlin und Hamburg sind die Bezirksverwaltungen des Wohnsitzes für die Bewerbungen zuständig. Die nächsten Schöffenwahlen finden im Jahre 2013 statt, so dass zu Beginn des Jahres die Bewerbung bei der zuständigen Verwaltung eingereicht werden muss. In der Zwischenzeit können die Gemeinden keine Bewerbungen entgegennehmen, da in der laufenden Wahlperiode keine Wahlen oder Nachwahlen durchgeführt werden.
Wie werde ich Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe?
Für die Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen sind die Jugendhilfeausschüsse zuständig. Die Bewerbung ist deshalb an die Verwaltung des Jugendamtes zu richten. Jugendämter sind in vielen kreisangehörigen Gemeinden beim (Land)Kreises angesiedelt, so dass die die Bewerbung an das Jugendamt bei dem (Land)Kreis gerichtet werden muss. Eine Bewerbung, die bei der Gemeindeverwaltung ausdrücklich für das Amt des Jugendschöffen eingereicht wird, wird aber von dieser ggf. an das zuständige Jugendamt weitergeleitet. Die nächsten Jugendschöffenwahlen finden ebenfalls im Jahre 2013 statt. Es gilt das oben zu der Schöffenwahl Ausgeführte.
Wie werde ich ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit?
Die (Land)Kreise und kreisfreien Städte stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter im jeweiligen Gerichtsbezirk für das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof auf. Nicht in jedem Bundesland gibt es in der zweiten Instanz (OVG, VGH) ehrenamtliche Richter. Aus den Listen wählt ein Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter. Die Wahlen finden nicht bundeseinheitlich zum selben Zeitpunkt statt. Auskunft über die nächste Wahl erteilen die Verwaltungs- und Oberwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtshöfe). Bewerben kann sich jeder wählbare Bürger bei der Verwaltung seiner kreisfreien Stadt oder Kreisverwaltung.
Wie werde ich ehrenamtliche Richterin bzw. Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden nicht gewählt, sondern von dem jeweils für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Ministerium aus Vorschlagslisten berufen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen eingereicht werden. Interessenten müssen sich daher als Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertreter bei einer dazu berechtigten Vereinigung bewerben und sich von dieser vorschlagen lassen. Eine direkte Bewerbung bei dem Ministerium ist nicht möglich.
Wie werde ich ehrenamtliche Richterin bzw. Richter in der Sozialgerichtsbarkeit?
Die ehrenamtlichen Richter werden auf die Dauer von fünf Jahren in aller Regel vom Landessozialgericht aufgrund von Vorschlagslisten berufen. Sie werden in unterschiedliche Listen nach der Zuständigkeit des jeweiligen Spruchkörpers aufgenommen. Für jede dieser Listen sind bestimmte Organisationen vorschlagsberechtigt. In Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung schlagen insbesondere die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vor. Ehrenamtliche Richter für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden von den entsprechenden Organisationen vorgeschlagen; die ehrenamtlichen Richter für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts werden von den Krankenkassen und den Organisationen der Vertrags(Zahn)Ärzte und Physiotherapeuten vorgeschlagen. Bei diesen Organisationen oder beim Landessozialgericht erfährt man den Termin der nächsten (nicht bundeseinheitlich stattfindenden) Berufung.
Wie werde ich ehrenamtliche Richterin bzw. Richter in der Finanzgerichtsbarkeit?
Die ehrenamtlichen Richter werden von einem Wahlausschuss aus einer Vorschlagsliste gewählt, die vom Präsidenten des Finanzgerichtes aufgestellt wird. Vor der Aufstellung der Liste werden die Berufsvertretungen (Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Vertretungen der freien Berufe, Bauernverbände usw.) gefragt. Bei diesen oder beim Finanzgericht sind die Termine der nächsten Wahlen zu erfahren.
Wie werde ich Handelsrichterin bzw. -richter?
Handelsrichter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern vom Präsidenten des Landgerichts für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Interessenten wenden sich an die für sie zuständige IHK.
Wie werde ich ehrenamtliche Richterin bzw. Richter in einem Landwirtschaftsgericht?
Die ehrenamtlichen Richter werden von Organisationen der Landwirtschaft (z.B. Landwirtschaftskammer, Bauernverband) vorgeschlagen und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Interessenten wenden sich an eine vorschlagsberechtigte Organisation. Wer das im Einzelfall ist, ist vom Zentralausschuss der Deutschen Landeswirtschaft zu erfahren.
Informationen über die Voraussetzungen zur Wahl bzw. Berufung, zur Rechtsstellung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie zu Aufgaben und Praxis der Amtsausübung finden Sie unter
www.schoeffen.net.